Die Tageslenkzeit darf im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr 9 Stunden pro Tag nicht überschreiten.
Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderregelungen: zweimal zwischen zwei Wochenruhezeiten darf sie auf zehn Stunden erhöht werden.
Die Definition der Lenkzeit ist jedoch entgegen dem gängigen Verständnis als reine Zeit hinter dem Steuer zu verstehen. Das heißt, der Fahrer ist aktiv am Fahren. Ein vorübergehendes Stehen wie Parken an einem Rastplatz o.ä. zählt nicht zu Lenkzeit.
Anhalten an Bahnschranken, Ampeln oder im Stau gilt nur dann als Lenkzeit, wenn es die längste Aktivität innerhalb einer Minute ist – ansonsten gilt es als Arbeitszeit.
Das klingt kompliziert – kann es auch sein, es sei denn, sie nutzen. routecontrol.
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